Ellwangen im Jahr 1800: Den Einheimischen wird zwar großer Fleiß attestiert, aber auch geringe Bildung, viel Aberglauben und ein „Hang zur Liederlichkeit und zum Wohlleben“. Insbesondere die Fastnachtszeit galt der Landesherrschaft früher als weltliches Übel.
Ausgelassenes Herumtollen, respektlose Reden gegen die Obrigkeit und die unsittlichen, erst mit Monaten Verspätung zu Tage tretenden Folgen, würden – so glaubte man – womöglich göttliche Strafen wie Unwetter, Kriege oder Seuchen heraufbeschwören.
Am 2. Februar 1592 schob Fürstpropst Wolfgang von Hausen mit seinem „Fastnachtsverbot“ sämtlichen Lustbarkeiten einen Riegel vor. Alle „Mummereien, nicht weniger das Juxen, Schreien und der- gleichen auf den Gassen, am Tag und bei Nacht“ waren ver- boten. Selbst das von Haus zu Haus gehen der Kinder, um sich „Fastnachtsküchlein“ abzuholen, wurde untersagt. Die letzten Tage vor der Fasten- zeit durften zwar noch gefeiert werden, aber „ohne alles Geschrei und Ärgernis und mit höchster Zucht und ehrbarer Bescheidenheit“.
Die Ellwanger aber waren lebensfroh und renitent: Das Fastnachtsverbot scheint ge- nauso oft unterlaufen worden zu sein, wie es den Leuten eingeschärft wurde. Sicher ahnte mancher fürstpröpstliche Beamte schnell, dass hier das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wurde – und sah nicht allzu genau hin. Denn ein wenig Farbe im grauen Alltag kann eben doch eine gute Sache sein.